Die Entwicklung der Rapsbestände ist sehr unterschiedlich und insgesamt deutlich zurück verglichen mit 2020:
In noch nicht blühenden Beständen muss weiter auf Glanzkäferbefall geachtet werden. Aktuell sind die Bedingungen für Neuzuflug verbreitet günstig. Aber im Norden Niedersachsens, in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und im nördlichen und östlichen Brandenburg ist allenfalls mäßiger Zuflug möglich. Zu Erinnerung, falls noch gegen den Glanzkäfer behandelt werden muss (in vielen Schlägen ist der Befall unterhalb der Schwelle): Das Neonicotinoid Mospilan (bzw. Danjiri) ist gegen den Glanzkäfer nur im Knospenstadium zugelassen und darf im blühenden Raps nicht mehr eingesetzt werden.
Hat die Rapsblüte begonnen, rücken die Blütenschädlinge in den Fokus. Der Glanzkäfer kann außer Acht gelassen werden. Kohlschotenrüssler werden jetzt in den Beständen oder in Gelbschalen gefunden: In der Mitte und im Süden Deutschlands sind bis auf die höheren Lagen die Zuflugbedingungen für den Käfer aktuell günstig bis optimal. Für eine Behandlungsentscheidung sind Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke gemeinsam zu betrachten. Der Raps sollte mindestens EC62/63 erreicht haben. Dann sind erste Schoten am Haupttrieb vorhanden. Die Kohlschotenmücke ist an warmen, sonnigen und windstillen Tagen unterwegs. Sie im Bestand zu beobachten, ist schwierig. Man kann sie auch leicht mit den nützlichen Schlupfwespen verwechseln (diese haben eine Wespentaille), welche gleichzeitig im Raps unterwegs sind und die Larven des Glanzkäfers parasitieren.
Durch Kohlschotenmücken gefährdet sind Schläge in bekannten Befallslagen und in unmittelbarer Nähe zu im Vorjahr stärker mit Mücken befallenen Flächen. Bei so erhöhtem Mücken-Risiko sind nur halb so viele Kohlschotenrüssler zu akzeptieren (also pro 20 Pflanzen nur 10 Käfer und nicht 20 Käfer). Zu Bekämpfung von Kohlschotenrüssler und -mücke stehen nur Pyrethroide zur Verfügung: Der Kohlschotenrüssler ist resistent. Die Kontaktwirkung gegen die Kohlschotenmücke ist begrenzt, und eine Larvenwirkung haben die Mittel nicht. Eigentlich kann man es dann auch gleich bleiben lassen! Wenn, dann sind Randbehandlungen oft ausreichend. Bienenschutzauflagen beachten.
Text: Julia-Sophie von Richthofen & Thomas Volk, proPlant GmbH, Münster