Prognose zu Rapsschädlingen (KW 16)

Wo der Raps mit der Blüte begonnen hat, verursacht der Glanzkäfer keinen Schaden mehr.

 

 
Vielmehr stellt sich die Frage, ob eine Maßnahme gegen Blütenschädlinge notwendig ist. Für die Entscheidung sind Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke gemeinsam zu betrachten. Die Mücke selbst ist nur sehr schwer zu finden, und es besteht Verwechslungsgefahr mit den nützlichen Schlupfwespen: Durch Kohlschotenmücken gefährdet sind Schläge in bekannten Befallslagen und in unmittelbarer Nähe zu im Vorjahr stärker mit Mücken befallenen Flächen. Dann sind nur halb so viele Kohlschotenrüssler zu akzeptieren (also pro 20 Pflanzen nur 10 Käfer und nicht 20 Käfer). Zur Bekämpfung von Kohlschotenrüssler und -mücke stehen nur Pyrethroide zur Verfügung. Die Crux: Der Kohlschotenrüssler ist resistent, die Kontaktwirkung gegen die Kohlschotenmücke ist begrenzt, und eine Larvenwirkung gibt es nicht. Wenn überhaupt, Randbehandlungen ab EC62/63 (erste Schoten) in Betracht ziehen. Und die Zuflugbedingungen der Kohlschotenmücke müssen stimmen: warm, sonnig, windstill (aktuell und in den nächsten Tagen gegeben im Südwesten, wärmeren Lagen von NRW und Teilen von Weser-Ems). Bei Mischung mit Fungiziden beachten, ob sich die Bieneneinstufung ändert!

 

 

Raps blüht noch nicht: Wo es aktuell wärmer und sonniger ist, sind günstige Bedingungen für weiteren Zuflug von Rapsglanzkäfern gegeben (zu kühl für stärkeren Zuflug bleibt es nahe der Ostseeküste und dem sich anschließende Nordosten sowie in Sachsen und Teilen von Thüringen). Raps weiter auf Befall kontrollieren, dabei auch auf den Kohlschotenrüssler achten. In vielen Beständen ist der Glanzkäfer-Befall bislang gering geblieben, was nach dem erneut milden Winter (viele Käfer überleben u.a. wegen Pilzbefall nicht) zu erwarten war. Schlagspezifisch kann es aber deutliche Unterschiede geben. Sollte in späten Lagen noch eine Behandlung vor der Blüte notwendig werden, vorhandene Vorblüher und blühende Unkräuter wegen des Bienenschutzes beachten. Zur Erinnerung: Das Neonicotinoid Mospilan (bzw. Danjiri) ist gegen den Glanzkäfer nur im Knospenstadium zugelassen und darf im blühenden Raps nicht mehr eingesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Text: Julia-Sophie von Richthofen & Thomas Volk, proPlant GmbH, Münster

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