Wurde im Herbst 2017 zu Raps oder Gerste Stickstoff gedüngt, stellt sich aktuell die Frage, wie diese Menge bei der Stickstoffbedarfsberechnung bewertet werden muss.
Eine rein mineralisch erfolgte N-Herbstdüngung 2017 braucht bei der Ermittlung des N-Bedarfswerts nicht abgezogen werden.
Erfolgte die N-Düngung im Herbst organisch, so müssen 10% der ausgebrachten N-Menge als Nachlieferung vom N-Bedarfswert abgezogen werden.
Achtung: Die Nichtberücksichtigung der N-Herbstdüngung gilt ausschließlich für die Stickstoffbedarfsermittlung. Bei der Berechnung des betrieblichen N-Saldos müssen diese Herbst-N-Mengen bei mineralischer N-Düngung vollständig und bei organischer Düngung abzüglich zulässiger Ausbringungsverluste angerechnet werden. Kontrollieren Sie daher unbedingt, ob Sie die Vorgaben sowohl für die Bedarfsermittlung als auch für Ihren betrieblichen N-Saldo einhalten. Einen einfachen Überblick erhalten Sie mit unseren neuen Online-Modulen rund um die Düngeverordnung
18.01.2018 Dipl.-Ing. agr. Rainer Kahl, Rapool Ring GmbH