Stickstoffbedarfsermittlung 2018 – Besonderheit Herbstdüngung

Wurde im Herbst 2017 zu Raps oder Gerste Stickstoff gedüngt, stellt sich aktuell die Frage, wie diese Menge bei der Stickstoffbedarfsberechnung bewertet werden muss.

Die zuständigen Länderdienststellen vertraten bisher unterschiedliche Standpunkte. Für 2018 wurde nun beschlossen, dass die N-Düngung im Herbst 2017 bundeseinheitlich wie folgt bewertet wird:

Eine rein mineralisch erfolgte N-Herbstdüngung 2017 braucht bei der Ermittlung des N-Bedarfswerts nicht abgezogen werden.

Erfolgte die N-Düngung im Herbst organisch, so müssen 10% der ausgebrachten N-Menge als Nachlieferung vom N-Bedarfswert abgezogen werden.

Achtung: Die Nichtberücksichtigung der N-Herbstdüngung gilt ausschließlich für die Stickstoffbedarfsermittlung. Bei der Berechnung des betrieblichen N-Saldos müssen diese Herbst-N-Mengen bei mineralischer N-Düngung vollständig und bei organischer Düngung abzüglich zulässiger Ausbringungsverluste angerechnet werden. Kontrollieren Sie daher unbedingt, ob Sie die Vorgaben sowohl für die Bedarfsermittlung als auch für Ihren betrieblichen N-Saldo einhalten. Einen einfachen Überblick erhalten Sie mit unseren neuen Online-Modulen rund um die Düngeverordnung

18.01.2018 Dipl.-Ing. agr. Rainer Kahl, Rapool Ring GmbH

Möchten Sie aktuelle Informationen zum Rapsanbau? Abonnieren Sie WhatsRaps oder unseren Newsletter!
Newsletter-Abo
 
 

WhatsRaps
Klicken Sie auf Chat Starten, um WhatsApp auf ihrem Smartphone oder am PC zu öffnen:
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Um sicher zu gehen, dass Ihre E-Mail-Adresse nicht von Dritten missbraucht wurde, senden wir Ihnen einen Bestätigungslink an Ihre E-Mail-Adresse. Bitte bestätigen Sie diesen, um unseren kostenfreien Newsletter-Service zu nutzen.