Überlagerung von gebeiztem Saatgut

Auf Grund der schlechten Aussaatbedingungen können in einigen Regionen nicht alle Rapsflächen bestellt werden. Eventuell ist aber das Saatgut bereits verbindlich geordert. Viele Landwirte stellen sich daher die Frage wie mit behandeltem Saatgut hinsichtlich der Überlagerung zur Rapsaussaat 2019 zu verfahren ist.

In diesem Jahr wird bei einigen Sorten auch Lumiposa ®  - gebeiztes Saatgut angeboten. Diese Ware ist grundsätzlich von der Rücklieferung ausgeschlossen. Eine Überlagerung der Ware ist aber nach bisherigen Erfahrungen, bei sachgemäßer Lagerung, möglich.

Die Saatgutbeizung Lumiposa wird bereits seit einigen Jahren in Exaktversuchen und in Praxisbetrieben der RAPOOL-Gesellschafter erprobt. Dazu gehören auch Verträglichkeitsprüfungen und die Überlagerungsfähigkeit. Aufgrund dieser Erfahrungen lassen sich folgende Aussagen ableiten:

  • Lumiposa Saatgut lässt sich in gleicher Weise überlagern wie bisherige RAPOOL-Beizungen. Je nach Partie ist mit einem leichten Rückgang der Keimfähigkeit zu rechnen. Dies bewegt sich im „normalen“ Rahmen und stellt eine Wiederverwendungsfähigkeit nicht in Frage.
  • Die Keimfähigkeit des überlagerten Saatgutes hängen – wie bei anderem Saatgut auch – stark von den Lagerungsbedingungen ab. Trockene, kühle, frostfreie Lagerungsbedingungen sind ideal. Nässe und hohe Luftfeuchtigkeit mindern oder senken die Keimfähigkeit.
  • Der insektizide Wirkstoff hat nach Herstellerangabe einen niedrigen Dampfdruck und ist „nicht flüchtig“, d.h. der Wirkstoff bleibt unter der Beizhülle am Korn haften.
  • Für die Beizwirkstoffe TMTD und DMM liegen ebenfalls langjährige Erfahrungen für eine Wiederverwendbarkeit vor. 

 

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