Grundsätzlich muss für eine Herbstdüngung im Raps ein Düngebedarfes vorliegen. Eine Stickstoffdüngung ist nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 1. Oktober in Höhe des N-Düngebedarfs, jedoch nur bis zu maximal 30 kg Ammonium-N oder 60 kg Gesamt-N je Hektar möglich. Der zuerst erreichte Wert begrenzt dabei die Stickstoffdüngung. Ausgeschlossen wird eine Düngung nach Leguminosen, Zuckerrüben, Winterraps, Mais und Kartoffeln sowie auf langjährig organisch gedüngten Böden oder bei hohen Humusgehalten. Möglich und gegebenenfalls notwendig ist eine Herbstdüngung dagegen nach Getreidevorfrucht. Zudem muss die Aussaat von Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bis zum Ablauf des 15. September und zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bis zum Ablauf des 1. Oktober erfolgt sein.
Die Möglichkeiten auf Stickstoffmangel zur Herbstentwicklung vor Eintritt der Winterruhe zu reagieren, haben sich mit der letzten Novelle der Düngeverordnung (2020) weiter verringert. Neu hinzugekommen ist die Regelung der Anrechnung des Stickstoffs aus der Herbstdüngung auf den N-Düngebedarf im folgenden Frühjahr. Bei Mineraldüngern sind dies 100 Prozent, bei organischen Düngern entspricht der Ammonium-Gehalt dem verfügbaren und damit anrechenbaren Stickstoffgehalt (in einigen Bundesländern wird allerdings auch die Mindestanrechenbarkeit verwendet; entsprechende Länderregelungen sind zu berücksichtigen). Liegt die Fläche in einem „Roten Gebiet“, besteht ein Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps und Wintergerste sowie von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung. Doch es gibt eine Ausnahme: zu Winterraps, wenn durch eine Bodenprobe nachgewiesen worden ist, dass die Menge an pflanzenverfügbarem Stickstoff im Boden unter 45 kg N je Hektar liegt). In welchen Fällen eine Herbstdüngung erfolgen kann, lässt sich jederzeit den diversen Informationsportalen landwirtschaftlicher Ämter, Landeskammern und Landesbehörden entnehmen.
Wie schon erwähnt, muss nach Vorgaben der Düngeverordnung die im Herbst im Raps ausgebrachte N-Menge vollständig auf die Düngung im Frühjahr angerechnet werden. Der im Rahmen der Düngebedarfsrechnung ermittelte N-Bedarf im Frühjahr muss also um den Betrag der Herbstdüngung vermindert werden. Es ist vor diesem Hintergrund unbedingt zu empfehlen, die tatsächliche Notwendigkeit einer N-Herbstdüngung immer im Einzelfall zu prüfen. Nachfolgende Überlegungen sind als Entscheidungsgrundlage hilfreich.
Ein normal entwickelter Raps mit ca. 40 Pflanzen/m² bildet bis zur Winterruhe acht bis 12 Blätter aus. Das entspricht einer Pflanzenmasse (Frischmasse) von 1 bis 1,5 kg/m². Darin ist eine Stickstoffmenge von ca. 50 bis 75 kg N/ha gebunden. In sehr üppigen Beständen können aber durchaus auch N-Mengen von > 100 kg/ha gebunden werden.
Eine N-Herbstdüngung macht nun verständlicherweise immer dann Sinn, wenn die genannten N-Mengen nicht aus dem Bodenvorrat bereitgestellt werden können. Dabei sind Aspekte wie zum Beispiel die N-Bilanz der Vorfrucht, der Strohverbleib auf der Fläche (temporäre N-Sperre), die Historie der organischen Düngung und das damit verbundene Mineralisierungspotenzial, die Intensität der Bodenbearbeitung und selbstverständlich auch die Bodenfeuchte und -temperatur von zentraler Bedeutung. Kommt man bei Betrachtung all dieser Faktoren und unter Berücksichtigung der eigenen Erfahrungen am Standort zu dem Ergebnis, dass im Herbst kein N-Bedarf besteht, so sollten die N-Mengen besser im Frühjahr zu Einsatz kommen.
Beispiel: Unzureichend kann das Stickstoffangebot nach Wintergerste sein, besonders dann, wenn das Stroh auf dem Feld verbleibt. Auch bei einem überdurchschnittlichen N-Entzug durch die Vorfrucht und bei Minimalbodenbearbeitung im Vorfeld der Aussaat spricht einiges für eine Herbstdüngung zu Raps, sofern diese laut Düngeverordnung prinzipiell möglich ist.
Sollte sich also aufgrund der Bedingungen die Notwendigkeit einer Düngung abzeichnen, können sowohl organische als auch mineralische Dünger eingesetzt werden. Die möglichen Düngermengen beschränken sich auf maximal 30 kg/ha Ammonium-N beziehungsweise 60 kg/ha Gesamt-N, wobei der jeweils zuerst erreichte Schwellenwert die Einsatzmenge begrenzt.
Text: Dr. Michael Dreyer & Dr. Maximilian Severin, SKW Priesteritz, 2023