In den kühleren, nordöstlichen Regionen Deutschlands, in denen der Zuflug der Stängelrüssler erst am zweiten Märzwochenende startete, ist noch nennenswerter Neuzuflug möglich.
Dieser wird von der Dauerwirkung erfasst, sofern Anfang vergangene Woche nach Schwellenüberschreitung behandelt werden konnte.
Steht diese Behandlung allerdings noch aus, sollte sie nun umgehend erfolgen, sobald es die Bedingungen ermöglichen: Beim Gefleckten Kohltriebrüssler ist die Verspätung kein Problem, muss aber nun durchgeführt werden, um die Eiablage zu verhindern. Beim Großen Rapsstängelrüssler kommt die Maßnahme bereits etwas zu spät. Der Rapsstängelrüssler konnte bereits mit der Eiablage loslegen, bevor es ihm dafür vorerst zu kalt wurde. In diesen Fällen ist nur mit einer Teilwirkung zu rechnen. Neuzuflug von dieser Woche wird miterfasst.
Für intensiven Neuzuflug des Glanzkäfers reichen die vorhergesagten Temperaturen in dieser Woche deutschlandweit nicht aus. Im Südwesten Deutschlands bis hoch zum Niederrhein sollten Bestände Ende der Woche auf Knospenbefall kontrolliert werden (Abklopfen): Die Zuflugbedingungen sind dort voraussichtlich am Donnerstag günstig.
Geplante Wachstumsreglereinsätze können diese Woche in wüchsigen, sehr dichten Beständen gefahren werden, sofern die Wasserversorgung passt und lokal keine Nachtfrostgefahr besteht. Eine fungizide Absicherung gegen Phoma bei gestressten, nicht wüchsigen Beständen (stark zurückgefroren, viele Erdflohlarven) steht nicht im Vordergrund. In den betroffenen Regionen war die Witterung im Februar und März nicht förderlich für häufige Phoma-Infektionen. Bis Sonntag dieser Woche ist wenig Niederschlag und damit kein Phoma-Infektionswetter vorhergesagt.
Rapooli der Rapsprofi