RAPOOL-Hinweise zum Umgang mit gebeiztem Saatgut

RAPOOL-Saatgut wird in zertifizierten Anlagen gemäß aktuellem Qualitätsstandard gebeizt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der der Umwelt sind folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

 

Gebeiztes Saatgut
 Gebeiztes Saatgut

Allgemein
Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut. Es ist von Kindern, Nutz- und Wildtieren fernzuhalten. Saatgutsäcke müssen vorsichtig gehandhabt werden. Kontakt über Haut und Atemwege vermeiden. Hände und nackte Hautstellen sind vor dem Essen und nach der Arbeit zu waschen.
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen, sowie beim Einfüllen von gebeiztem Saatgut in die Sämaschine zusätzlich partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz tragen. Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen.
Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Das behandelte Saatgut ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Das behandelte Saatgut ist sehr giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).

 

Vor der Saat
Beim Öffnen der Saatgutsäcke und Füllen der Sämaschine ist die Entwicklung von Staub zu vermeiden.
Staub vom Boden der Saatgutsäcke darf nicht in die Sämaschine gefüllt werden. Behandeltes Saatgut darf nicht mit zusätzlichen Produkten behandelt werden. Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Aussaat des behandelten Saatgutes vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatfläche befinden.
Bei der Berechnung der richtigen Saatstärke ist das TKG zu beachten. Der Feldaufgang kann je nach Bodenzustand, Ablagetiefe, Witterung (Trockenheit, Nässe/Verschlämmung), Sätechnik (Rückverfestigung) und Herbizidmanagement stärker variieren und unterhalb der angegebenen Keimfähigkeit liegen. Hierfür besteht kein Haftungsanspruch. Dies gilt auch für Sä-Abweichungen, die durch Zusatzstoffe in der Sämaschine wie Dünger, Schneckenkorn oder andere Saatgutherkünfte verursacht werden können.

 

Bei der Saat
Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der „Liste der abdriftmindernden Sägeräte“ des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (www.jki.bund.de). Beim Säen ist die empfohlene Saatdichte einzuhalten. Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen. Die Hinweise der Sämaschinenhersteller sind zu beachten, z.B. das Abschalten der Rührwelle.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Saat

Leere Säcke oder übrig gebliebenes behandeltes Saatgut darf nicht in der Umwelt verbleiben sondern ist entsprechend lokaler Vorgaben zu entsorgen. Es ist sicherzustellen, dass übrig gebliebenes Saatgut in die Originalsäcke zurückgegeben wird und leere Säcke nicht für andere Zwecke benutzt werden.

Weitere Informationen zum angebeizten Produkt finden Sie auf der Homepages der Hersteller. Im Falle von Vergiftungserscheinungen rufen Sie unmittelbar die Giftnotrufzentrale an. Die regionalen Giftnotrufzentralen sind für akute Vergiftungsfälle 24 Stunden erreichbar.

Der Herstellernotruf Bayer Crop Science +49(0) 2133 514233 – Syngenta +49 (0) 6131 19240 erteilt ebenfalls Auskunft. Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf. Bitte halten Sie dabei stets das Sack-Etikett bereit.

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